Insolvenzberatung
Um es vorweg zu nehmen:
Nein, es fallen grundsätzlich keine Vorkosten an. Die Erstberatungen sind immer kostenlos. Nach Absprache erhalten Sie ein Angebot, welches alle Kosten und Zahlungsbedingungen enthält. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie die Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten. Sollten Sie sich wider Erwarten gegen die Beratung entscheiden, fallen ebenfalls keine Kosten für Sie an.
Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen aus der Krise!
Wie oft haben Sie sich schon gefragt, warum manche Unternehmen immer eine Länge voraus sind? Und
zwar selbst dann, wenn die Zeiten stürmisch sind, wenn der Wettbewerb immer härter wird, die Kurse
fallen, die Umsätze sinken und die Erträge schmelzen?
Die Antwort: „Erfolg ist einzig und allein eine Frage der richtigen Strategie“ (Wolfgang Mewes).
Finden Sie mit uns die richtige Strategie!
1. Bestandsaufnahme
Voraussetzung für eine erfolgreiche Strategie ist eine genaue Feststellung des immateriellen
und des materiellen Vermögenswerte, der Kapitalstruktur und der Stellung des Unternehmens im
Markt.
2. Analyse
Die Analyse stellt Ihr Unternehmen ganzheitlich auf den Prüfstand. Durch diese Analyse
erfahren Sie, wo Ihr Unternehmen steht, wo die Probleme liegen und wie die Erfolgschancen
sind. Sie werden dann wissen, was Sie verändern sollten!
3. Entwicklung der neuen Strategie
Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich auf Ihre Stärken konzentrieren, erfolgreich Ihre Kräfte bündeln und Ihren Kunden so den größten Nutzen bieten können. Falls sie es wünschen, arbeiten wir anschließend gemeinsam mit Ihnen an der Umsetzung Ihrer neuen Strategie.
4. Fortführung und Betreuung
Über die Insolvenzberatung - auch im eröffneten Verfahren – bis hin zur Fortführung und die eventuelle Anwendung des Insolvenzplanes beantworten wir gerne Ihre weitergehenden Fragen und stehen auch für eine mittelfristige Betreuung bereit, denn wir verfügen über langjährige Erfahrung und Know How in dem Bereich.
Jeder Unternehmer hat eine zweite Chance
Mit der seit 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung ist eine umfassende Reform herbeigeführt worden, die bisher von der breiten Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurde. Im Gegensatz zur Konkurs-, Vergleichs- und Gesamtvollstreckungsordnung ist das Leitmotiv der Insolvenzordnung die Sanierung der sich in der Krise befindenden Unternehmen.Damit ist das Insolvenzplanverfahren als Sanierungsinstrument neu geschaffen worden. Der Insolvenzplan ist ein weitaus vielseitigeres Instrument als bis heute wahrgenommen und sollte von jedem Unternehmen in schwierigen Situationen als Sanierungsinstrument eingehend geprüft werden.
Die AGENTUR NBL ist bei der KfW als Berater für Turnaround-Beratungen und Runder Tisch gelistet.
Insolvenzbetreuung
Bei einer eröffneten oder drohenden Insolvenz ist für uns die Weiterführung des Unternehmens und die Betrachtung der persönlichen Haftung wichtigster Aspekt.
Insolvenzbegleitung
Insolvenzplanerstellung
Das Insolvenzplanverfahren ist darauf angelegt, das Unternehmen in kurzer Zeit (3-12 Monate) zu sanieren und die Insolvenz zu beenden. Schuldner bzw. Unternehmer wird gem. § 258 InsO von der Insolvenz befreit und erhält nach Beendigung des Verfahrens vorzeitige Restschuldbefreiung.
Unser Angebot für Sie
Machen Sie jetzt den Neuanfang in eine schuldenfreie Zukunft! Holen Sie sich Ihr unverbindliches und
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In unverbindlichen und persönlichen Gesprächen erörtern wir Ihre Situation und
stellen Ihnen eventuelle Lösungswege vor. Wir erstellen Ihnen daraufhin ein persönliches
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